Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GreenCar Berlin. GreenCar Berlin bietet seinen Kunden (nachfolgend "Kunde/n") die Lieferung/ Einbau von Dieselpartikelfilteranlagen und Autogas Anlagen sowie den damit zusammenhängenden Dienstleistungen an.
Soweit der Kunde mit der GreenCar Berlin Verträge/ Auftragsbestätigungen über den Bezug/ Einbau von Waren und Dienstleistungen schließt, gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GreenCar Berlin ausschließlich.
1. Einbau von Dieselpartikelfiltern Autogas-Anlagen
a. GreenCar Berlin gewährt dem Kunden Zugang zu seinem Angebot. Wir haften nicht für die vom Kunden über das Internet oder andere Netze empfangenen oder verbreiteten Inhalte. b. Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten. c. Lieferungen von Autogas-Anlagen und Dieselpartikelfiltern erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit denen GreenCar Berlin einen Liefervertrag geschlossen hat. d. Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum von GreenCar Berlin. Bei Zahlungsverzögerungen kann GreenCar Berlin ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Dieselpartikelfilter Anlage bzw. Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.
2. Rechtsgeschäfte mit Dritten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen
a. Soweit der Kunde mit Dritten Verträge über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen über GreenCar Berlin schließt, kommen solche Geschäfte ausschließlich zwischen dem Kunden und Dritten zustande. b. Etwaige Einwendungen des Kunden aus solchen Geschäften z.B. Garantieansprüche können von ihm ausschließlich gegenüber Dritten geltend gemacht werden.
3. Interaktive Dienste
a. Soweit der Kunde an interaktiven Diensten teilnimmt, ist er verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange anderer Teilnehmer oder Kunden Rücksicht zu nehmen und rechtswidrige, verletzende oder anstößige äußerungen,Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen zu unterlassen. b. GreenCar Berlin ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Angebot jederzeit einzuschränken oder zu beenden, soweit der Kunde über den von der GreenCar Berlin gewährten Zugang rechtswidrige Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt.
4. Nutzungs- und sonstige Gebühren, Abrechnung, Eigentumsvorbehalt
a. Die Inanspruchnahme des allgemeinen Angebotes der GreenCar Berlin ist kostenlos. Die Bezugspreise von Autogas, Autogas-Anlagen und Autogas Umrüstungen ergeben sich aus unserer Preisliste. b. Bis zur Begleichung der Rechnung bleiben alle Lieferungen Eigentum von GreenCar Berlin. c. Die Beträge sind sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Ggf. anfallende Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Kunde. Eine Abrechnung erfolgt - je nach individueller Vereinbarung zwischen der GreenCar Berlin und dem Kunden - per Lastschrift, Abbuchung oder Bar. Mängel an der Ware berechtigt nicht zu Zahlungsverzögerungen. d. GreenCar Berlin behält sich vor, ausstehende Forderungen sofort einzuziehen. e. Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Weitere Lieferungen erfolgen nach einer Rücklastschrift nur noch gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahme.
5. Gewährleistung
a. Soweit ein Datum oder Daten der Datenbank der GreenCar Berlin einen Fehler aufweisen, der die Gebrauchsfähigkeit des Datums oder der Daten in inhaltlicher oder technisch-darstellungsbezogener Weise nicht unerheblich beeinträchtigt, wird der Betreiber diesen Fehler umgehend beseitigen. b. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, die für den Abruf geleistete Vergütung im Verhältnis der Beeinträchtigung zu mindern.
6. Umrüstung
a. Die Umrüstung erfolgt durch GreenCar Berlin, den eigenen Filialen oder Partnerwerkstätten. b. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig und stellen kein Mangel gemäß § 440 BGB der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umgerüsteten Fahrzeugen keine Mangel für die, GreenCar Berlin in Haftung genommen werden kann. c. Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur bei GreenCar Berlin und den Partnerwerkstätten durchgeführt. Das umgerüstete Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Hohl-und Bringservice eingerichtet werden. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3. d. Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist GreenCar Berlin verantwortlich. Fahrzeuge mit einer hohen Laufleistung können von der GreenCar Berlin abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Garantie belegt werden. e. Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. f. Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist GreenCar Berlin berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen. g. Autogas-Anlagen, Dieselpartikelfilter und Tanks die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. h. Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt GreenCar Berlin beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage, kann es hierbei zu Zeitverzögerungen kommen.
7. Ersatzfahrzeuge
a. Das Fahrzeug wird dem Mieter für die Zeit des Werkstattaufenthaltes kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Benzin/ Autogas gehen zu Lasten des Nutzers. b. Für Nutzungszeitraum wird eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung von € 750,00 pro Schadensfall zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. c. Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Ebenso bei Schäden die grob fahrlässig durch den Mieter verursacht worden sind. d. Der Mieter ist für Verkehrsverstösse/ Straftaten voll verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. e. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe dokumentiert, ansonsten gilt das Fahrzeug als Schadenfrei.
8. Haftung
a. GreenCar Berlin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeitaber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraussehbarer Schäden begrenzt. b. Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seiner Kundenkarte erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank. c. Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es sei den, dass dieser durch die Gasanlage entstanden ist und GreenCar Berlin dafür die Verantwortung trägt. Dieses ist durch ein Sachverständigen- Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierzu trägtder Kunde. d. Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber der GreenCar Berlin keine Haftung. GreenCar Berlin hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen.
9. Datenschutz
a. Der Kunde wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass GreenCar Berlin seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet. b. GreenCar Berlin gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.
10. Einschaltung Dritter, übertragung dieser Vereinbarung
a. GreenCar Berlin ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. GreenCar Berlin ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Diese übertragung wird GreenCar Berlin dem Kunden ankündigen.
11. Salvatorische Klausel
a. Sollten in den AGB eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
a. Diese Vereinbarung/AGBs unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Berlin. b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/AGBs ist, soweit zulässig, Berlin.
Berlin, im Juli 2007
|