Für die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Dieselpartikelfilter gibt es einen staatlichen Barzuschuss in Höhe von 330,- Euro! Das gilt für Diesel-Pkw, die vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen wurden und bis spätestens 31.12.2010 mit einem Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden.
Der Fördertopf für den Barzuschuss ist auf eine Anzahl von ca 160.000 begrenzt. Er wird nach dem sogenannten "Windhundverfahren" abgewickelt: die ersten 160.000 Antragsteller werden die Förderung in einem Einmalbetrag ausbezahlt bekommen.
Neben dieser Barförderung bringt die Nachrüstung aber auch weitere Vorteile mit sich, z.b. auch eine Ersparniss bei der Kfz-Steuer. Seit dem 1. April 2007 wird durch die Finanzbehörde ein zusätzlicher Aufschlag auf die Kfz-Steuer in Höhe von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhoben. Durch eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter fällt diese Steuererhöhung weg.
Neben diesen Vorteilen erfährt ein nachgerüstetes Fahrzeug laut ADAC und DAT eine durchschnittliche Wertsteigerung in Höhe von 914,- Euro. In Verbindung mit der staatlichen Förderung in Höhe von 330,- Euro errechnet sich insgesamt sogar eine Ersparnis.
Informationen und das Antragsformular für die 330,- Euro Förderung finden Sie unter:
Der Antrag kann direkt gestellt werden, auch wenn der Einbau noch nicht stattgefunden hat. Nach dem Einbau kann der mit der Eintragungsänderung versehene Fahrzeugschein nachgereicht werden.