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Wie die Nachrüstung gefördert wird

Für die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Dieselpartikelfilter gibt es einen staatlichen Barzuschuss in Höhe von 330,- Euro! Das gilt für Diesel-Pkw und Tranporter bis 3,5 Tonnen zGG., die vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen wurden und bis spätestens 31.12.2012 mit einem Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden.

Der Fördertopf für den Barzuschuss ist laut Presseangaben auf eine Anzahl von ca 90.000 begrenzt. Er wird nach dem sogenannten "Windhundverfahren" abgewickelt: die ersten 90.000 Antragsteller werden die Förderung in einem Einmalbetrag ausbezahlt bekommen.

Neben diesen Vorteilen erfährt ein nachgerüstetes Fahrzeug laut ADAC und DAT eine durchschnittliche Wertsteigerung in Höhe von 1000.- bis 3000.- Euro. In Verbindung mit der staatlichen Förderung in Höhe von 330,- Euro errechnet sich insgesamt sogar eine Ersparnis.

Der Antrag kann direkt unter www.bafa.de gestellt werden, nachdem der Einbau stattgefunden hat.

Hier können Sie eine Fahrzeuganfrage stellen: Anfrage